Diese Gesamtstrafe ist in einem dritten Schritt aufgrund der besonderen Täterkomponenten, welche in casu für alle Straftaten gleichermassen gelten, anzupassen. So berücksichtigt das Kantonsgericht im Gegensatz zur Vorinstanz zu Gunsten des Beschuldigten dessen Lebensgeschichte mit der Kindheit ohne Vater und dessen heutige Bereitschaft, Verantwortung für seine Taten zu übernehmen, und den Willen, sein Leben zu verändern. In diesem Zusammenhang ist nach Ansicht des Kantonsgerichts von Bedeutung, dass die persönliche Vorgeschichte des Beschuldigten A.____, seine Kindheit mit dem frühen Verlust seines Vaters und der Unfähigkeit, damit adäquat umgehen zu können, stärker zu gewichten ist.