In einem zweiten Schritt hat das Kantonsgericht diese Einsatzstrafe von zehn Monaten unter Einbezug der anderen Straftaten zu einer Gesamtstrafe zu erhöhen, wobei es wiederum den jeweiligen Umständen Rechnung zu tragen hat. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass für die übrigen Delikte die Verhängung einer Geldstrafe aufgrund der jeweiligen abstrakten Strafandrohung zwar möglich wäre, angesichts der an den Tag gelegten kriminellen Energie des Beschuldigten und des engen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhangs der einzelnen Taten untereinander sowie unter Berücksichtigung des Umstandes, wonach bei der Wahl der