In casu steht zweifelsfrei fest, dass der Beschuldigte infolge einer angeblichen Kränkung den Angriff inszeniert und koordiniert hat, indem er seine Kollegen telefonisch aufgeboten – im Wissen und Willen, dass diese eine Schlägerei anzetteln werden – und sich danach am Angriff beteiligt hat, sei es durch ein physisches Mitwirken oder sei es auch nur durch eine psychische Unterstützung der vier Angreifer, um die drei Angegriffenen für die angebliche Kränkung büssen zu lassen. Im Übrigen ist die Körperverletzung von E.____