Demnach ist der Beschuldigte B.____ in Abweisung seiner diesbezüglichen Berufung und in Bestätigung des angefochtenen Urteils im Fall 4 der Anklageschrift des Angriffs schuldig zu sprechen. Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3.2 Fall 9 der Anklageschrift