Dieses Beweisergebnis ist nach Ansicht des Kantonsgerichts gestützt auf die vorgängig aufgelisteten Beweise und Indizien nicht zu beanstanden. Dies gilt umso mehr, als die beiden Beschuldigten anlässlich der heutigen Parteiverhandlung vor dem Kantonsgericht zugestanden haben, dass es beim inkriminierten Vorfall nicht darum gegangen sei, nach dem Weg zu fragen, sondern nur darum, jemanden "anzustressen" und etwas Spass zu haben, und dass sie das Opfer zusammen an-