3.1.2 Im vorliegenden Fall sind bei der Prüfung des massgeblichen Sachverhaltes die folgenden Beweise und Indizien zu würdigen: Die diversen Aussagen des in diesem Zusammenhang wegen Angriffs bereits rechtskräftig verurteilten Beschuldigten A.____ anlässlich seiner Einvernahme durch die Polizei Basel-Landschaft, Hauptposten X.____, vom 28. März 2011 (act. 1225 ff.), anlässlich der Schlusseinvernahme durch die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Arlesheim, vom 14. November 2012 (act. 443 ff.), anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung vor dem Strafgericht (act. 2933 ff.) sowie vor dem Kantonsgericht (Protokoll KG), die verschiedenen Aussagen des Beschuldigten B.