In seiner Berufungsbegründung vom 21. Oktober 2014 stellte der Beschuldigte A.____ sodann die folgenden Rechtsbegehren: Es sei das angefochtene Urteil im Strafmass nach Ziffer 1 des Urteilsdispositivs abzuändern und er sei zu maximal 360 Tagessätzen Geldstrafe, bedingt vollziehbar, zu verurteilen (Ziff. 1). Es sei Ziffer 11 des Urteilsdispositivs aufzuheben und die Forderung der F.____kasse in der Höhe von CHF 5'471.10 abzuweisen (Ziff. 2). Es sei dem Beschuldigten die amtliche Verteidigung zu bewilligen (Ziff. 3); dies alles unter o/e Kostenfolge (Ziff. 4).