Angefochten werde das Strafmass nach Ziffer 1 des Urteilsdispositivs sowie die Zivilforderung der F.____kasse gemäss Ziffer 11 des Urteilsdispositivs (Ziff. 2). Das Urteil sei dahingehend anzupassen, dass der Beschuldigte zu maximal 360 Tagessätzen Geldstrafe, bedingt vollziehbar, zu verurteilen und die Forderung der F.____kasse in der Höhe von CHF 5'471.10 abzuweisen sei (Ziff. 3). Im Sinne eines Beweisantrages werde die Befragung des Beschuldigten mit Blick auf die Legalprognose begehrt (Ziff. 4). Schliesslich werde die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständigung beantragt (Ziff. 5). In seiner Berufungsbegründung vom 21. Oktober 2014 stellte der Beschuldigte A.___