B. Gegen das Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 5. Februar 2014 meldeten die beiden Beschuldigten mit Datum vom 12. Februar 2014 (A.____) bzw. vom 13. Februar 2014 (B.____) die Berufung an. In seiner Berufungserklärung vom 6. Juni 2014 führte der Beschuldigte A.____ Folgendes aus: Es werde mitgeteilt, dass an der Berufung gegen das angefochtene Urteil festgehalten werde (Ziff. 1). Angefochten werde das Strafmass nach Ziffer 1 des Urteilsdispositivs sowie die Zivilforderung der F.____kasse gemäss Ziffer 11 des Urteilsdispositivs (Ziff.