Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht diesem Zusammenhang wurden die beiden Beschuldigten ausserdem dazu verpflichtet, für die ganze Forderung von C.____ in solidarischer Verbindung zu haften (Ziff. IV.10). Schliesslich wurden die beiden Beschuldigten verurteilt, die sie betreffenden Verfahrenskosten zu tragen, wobei diese Kosten sich in Sachen A.____ auf den Betrag von CHF 18'333.50 (Ziff. V.12) und in Sachen B.____ auf den Betrag von CHF 17'992.-- (Ziff. V.13) summierten.