In Ziffer 9 der Anklageschrift wurde B.____ vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, eventualiter der versuchten einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand freigesprochen (Ziff. II.6). Des Weiteren wurde der Beschuldigte B.____ bei seiner Anerkennung behaftet, C.____CHF 500.-- zuzüglich Zins von 5 % seit dem 10. März 2011 zu schulden, und er wurde dazu verurteilt, diesem CHF 1‘500.-- zuzüglich Zins von 5 % seit dem 10. März 2011 zu bezahlen (Ziff. IV.10). In