IV.10), und er wurde dazu verurteilt, der F.____kasse CHF 5‘471.10 zu bezahlen (Ziff. IV.11). Mit gleichem Urteil wurde der Beschuldigte B.____ des mehrfachen Angriffs, der einfachen und der groben Verletzung von Verkehrsregeln, des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand und der fahrlässigen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Sprengstoffe schuldig erklärt und – unter Anrechnung der vom 14. März 2011 bis 15. März 2011 in Polizeigewahrsam ausgestandenen Zeit von zwei Tagen – zu einer teilbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 21 Monaten, wovon sechs Monate unbedingt, bei einer