Ebenso wenig ist davon auszugehen, dass sich der neu hinzutretende Richter H.____ keine eigene, unvoreingenommene Meinung im zweiten Berufungsverfahren wird bilden und bekunden können. Vielmehr handelt es sich bei sämtlichen betroffenen Mitgliedern des Berufungsgerichts um ausgewiesene Juristen, welche - auch nach der Rückweisung durch das Bundesgericht - in der Lage sind, ihr neues Urteil unvoreingenommen zu bilden. Auch wenn im vorliegenden zweiten Berufungsverfahren keine weiteren Beweiserhebungen vorgesehen sind, gilt es dennoch zu berücksichtigen, dass die Beschuldigten in der Hauptverhandlung erneut eingehend zur Person und zur Sache befragt werden.