Die vorliegende Konstellation ist ohne Weiteres vergleichbar mit Fällen von Rückweisungen, hat doch das Bundesgericht mit Urteil 1B_55/2015 vom 17. August 2015 eine Beschwerde gegen die Beschlüsse des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, vom 27. Januar, 18. Februar, 26. Februar sowie 2. März 2015 betreffend ein Ausstandsgesuch gegen Vizepräsident J.____ gutgeheissen und für diesen den Ausstand angeordnet. Als Folge davon müssen in Anwendung von Art.