Seite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht 2.4.2 Die gesetzliche Regelung des Ausstandes in der StPO unterscheidet zwischen besonderen Ausstandsgründen (Art. 56 lit. a–e StPO) und dem allgemeinen Ausstandsgrund in der Form einer Generalklausel (Art. 56 lit. f StPO). Die Ausstandsgründe lassen sich in sachliche und persönliche Gründe gliedern.