Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht hängiges und unparteiisches Gericht. Sie garantiert, dass keine ausserhalb des Prozesses liegenden Umstände in sachwidriger Weise zugunsten oder zulasten einer Partei auf das Urteil einwirken. Der Richter muss gegenüber den Parteien als „rechter Mittler“ auftreten, über dem Streit der Parteien stehen und alleinverantwortlich, mit der für die richterliche Unparteilichkeit gebotenen Distanz urteilen.