2.4.1 Die strafprozessualen Bestimmungen über den Ausstand konkretisieren im gerichtlichen Verfahren die Mindestanforderungen des Anspruchs auf ein verfassungsmässiges Gericht gemäss Art. 30 Abs. 1 BV. Die verfassungsmässige Garantie gewährleistet jeder Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, u.a. den Anspruch auf ein unab-