Verfahren als Ersatzrichter eingesetzten H.____ gelte. Es werde des Weiteren nicht behauptet, dass die Mitglieder des Spruchkörpers zu einstimmigen Ergebnissen gelangt seien. Dass eine gewisse Beeinflussung durch den Vorsitzenden J.____ stattgefunden habe, könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, zumal die Urteilsberatung geheim sei. Ob eine Beeinflussung effektiv stattgefunden habe, sei nicht relevant, da für die Rechtfertigung des Ausstands der Anschein der Beeinflussung und somit auch der Befangenheit bereits genüge. Weil zudem gerade die Befangenheit und Voreingenommenheit ein innerer Zustand jedes einzelnen Mitglieds des Spruchkörpers sei, sei diese schwer nachzuweisen.