Es sei Pflicht eines jeden Richters, jeweils im Verfahren Stellung zu nehmen und nach seiner Überzeugung zu entscheiden. Folgte man der Argumentation, dass dies eine (unerlaubte) Vorbefassung bedeuten würde, so müsste jeder Spruchkörper, dessen Entscheid durch eine Rechtsmittelinstanz aufgehoben worden sei, für die Neubehandlung der Angelegenheit automatisch und gesamthaft in den Ausstand treten. Das aber entspreche weder der Lehre noch der Praxis der Gerichte. Es müssten vielmehr konkrete Elemente hinzukommen, die eine (unerlaubte) Vorbefassung dartäten. In der neuen Verhandlung sei der Spruchkörper ohnehin verpflichtet, in professioneller Weise und unvoreingenommen alle Aspekte