Tatsächlich seien die Beratungen des Gerichts indessen bekanntlich geheim, weshalb der Urteilsspruch auch nichts darüber aussage, ob sich die Mitglieder des Spruchkörpers in jedem Punkt einig gewesen seien oder ob es zu Mehrheitsentscheiden gekommen sei, die unter der veränderten Besetzung auch anders ausfallen könnten. Die Gesuchsteller schienen dabei auch den Einfluss des Vorsitzenden erheblich zu überschätzen bzw. die Fähigkeit der übrigen Gerichtsmitglie-