Es sei übrigens auch nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung durchaus üblich, dass eine Angelegenheit, die nach einem gutheissenden Urteil einer übergeordneten Instanz zurückkomme, schnell an die Hand genommen und behandelt werde. Schliesslich sei auch die neue Hauptverhandlung mit Verfügung vom 14. September 2015 erneut auf zwei Wochen angesetzt worden, wie bereits das erste Verfahren.