Vielmehr habe sich das bisherige Gericht und werde sich auch das neue Gericht aus allesamt hochqualifizierten Juristen und Anwälten zusammensetzen, welche jeweils das Wissen und die Fähigkeit hätten, sich unabhängig und unvoreingenommen von den früheren und neuen Äusserungen der anderen eine eigene Meinung zu bilden. Es lägen auch keine besonders krassen und wiederholten Irrtümer vor, die einer schweren Amtspflichtverletzung der Richter des ersten Verfahrens gleichkämen und die sich einseitig zu Lasten der Gesuchsteller ausgewirkt hätten oder auswirken könnten. Auch der