er übe im neuen Verfahren keinen Einfluss mehr durch seine ursprünglichen Äusserungen aus. Es werde von den Gesuchstellern in keiner Weise dargetan und sei auch nicht ersichtlich, dass die übrigen Richter unter speziellem Einfluss von J.____ gestanden seien oder immer noch stünden und sich im neuen Verfahren nicht frei zur Sache äussern könnten. J.____ sei nicht der einzige spezifisch fachkundige Jurist im Richtergremium gewesen, der Laien beeinflusst habe, die sich auch heute noch durch seine damaligen Äusserungen gebunden fühlten.