2. Materielles 2.1 Die Gesuchsteller machen in ihren Ausstandsgesuchen vom 18. September 2015 gegen die Kantonsrichter/innen D.____, E.____, F.____, G.____ und H.____ sowie den Kantonsgerichtsschreiber I.____ eine Vorbefassung bzw. Mehrbefassung geltend. Nachdem der Vizepräsident J.____ in den Ausstand geschickt worden sei, müssten nach Ansicht der Gesuchsteller auch die übrigen Mitglieder der Fünferkammer neu besetzt werden, bevor die entsprechenden Verfahrenshandlungen wiederholt würden. Die Gesuchsgegner seien durch ihre Vorbefassung nicht mehr in der Lage, bei einer erneuten Beurteilung der Berufung unbefangen und unbeeinflusst zu entscheiden.