III. Zufolge Gutheissung der amtlichen Verteidigung für das Rechtsmittelverfahren wird dem Rechtsvertreter des Beschuldigten, Advokat Patrick Frey, ein Honorar von CHF 3‘422.80 (inklusive Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 273.80, insgesamt somit CHF 3‘696.60, aus der Gerichtskasse entrichtet.