1. a) C.____ wird des gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, des Fahrens in angetrunkenem Zustand und der Verletzung der Meldepflicht schuldig gesprochen und verurteilt zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 10 Monaten, bei einer Probezeit von 5 Jahren, unter Anrechnung der vom 7. April 2010 bis zum 15. April 2010 ausgestandenen Untersuchungshaft von 8 Tagen, sowie zu einer Busse von Fr. 20.--,