1. Januar 2014 in Kraft gesetzte Stundenansatz von CHF 200.-- offenkundig berücksichtigt wurde. Für die kantonsgerichtliche Hauptverhandlung sind ausserdem 4 Stunden und 30 Minuten à CHF 200.-- einzusetzen, weshalb dem Rechtsvertreter des Beschuldigten, Advo- Seite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht kat Patrick Frey, für seine Bemühungen im Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 3‘422.80 (inklusive Auslagen von CHF 33.--) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 273.80, insgesamt somit CHF 3‘696.60, aus der Gerichtskasse zu entrichten ist.