Mit Verfügung des Präsidenten der Abteilung Strafrecht des Kantonsgerichts Basel- Landschaft vom 30. Januar 2014 wurde dem Beschuldigten für das Rechtsmittelverfahren die amtliche Verteidigung bewilligt. Anlässlich der Hauptverhandlung reicht der Rechtsvertreter des Beschuldigten, Advokat Patrick Frey, seine Honorarnote vom 6. Mai 2014 ein, welche einen Aufwand bis zum 31. Dezember 2013 von 2 Stunden und 10 Minuten à CHF 180.-- sowie einen Aufwand ab dem 1. Januar 2014 von 10 Stunden und 30 Minuten à CHF 200.-- (§ 3 Abs. 2 der Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte, TO, SGS 178.112) ausweist, wobei der per