4.7 Vorliegend wurde der Beschuldigte am 4. Mai 2009 vom damaligen Bezirksstatthalteramt Arlesheim wegen versuchten Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Fahrens in fahrunfähigem Zustand mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration, gewerbsmässigen Diebstahls und mehrfachen Fahrens ohne Führerausweis oder trotz Entzug verurteilt. Es zeigt sich daher, dass der Beschuldigte hinsichtlich des Diebstahls und in Bezug auf die Verkehrsdelikte bereits zum zweiten Mal straffällig wurde. Die vom damaligen Bezirksstatthalteramt Arlesheim festgelegte Probezeit betrug drei Jahre, wobei der Beschuldigte innerhalb dieser Probezeit mehrmals straffällig wurde.