Mithin bewältigt der Beschuldigte die problematische Situation in seiner Familie durchaus erfolgreich, wenngleich bloss mit Unterstützung durch die öffentliche Hand. Hinzu kommt, dass die Aussicht auf eine Erhöhung seines Arbeitspensums besteht, zumal seine Kinder die Jahrgänge 2005, 2007 sowie 2011 haben und somit in rund drei Jahren im Kindergarten respektive in der Schule sein werden, weshalb sie weniger Betreuung bedürfen. Im Weiteren war der Beschuldigte im Deliktszeitraum offenbar der Meinung, dass seine einzige Möglichkeit, zu Geld zu kommen, die Arbeitslosenentschädigung sei.