4.4 Es zeigt sich somit, dass sich der Beschuldigte heute sowohl in beruflicher wie auch finanzieller Hinsicht stabilisiert hat und seit den vorliegend zu beurteilenden Delikten nicht mehr straffällig wurde. Zu seinen Gunsten ist sodann festzuhalten, dass der Beschuldigte lediglich deshalb sein Pensum auf 50% beschränkt hat, weil er seine Ehefrau zufolge Krankheit bei der Betreuung der vier Kinder zu entlasten hat. Mithin bewältigt der Beschuldigte die problematische Situation in seiner Familie durchaus erfolgreich, wenngleich bloss mit Unterstützung durch die öffentliche Hand.