Mehr könne er zurzeit nicht arbeiten, da er sich zu Hause um seine Ehefrau und seine vier Kinder sorgen müsse, zumal seine Ehefrau an einer Blutanämie leide und daher regelmässig nach Basel oder nach Laufen in die Therapie müsse und viel Schlaf brauche. In drei Jahren seien seine Kinder in der Schule respektive im Kindergarten, womit die Kinder eine geringere Belastung für seine Ehefrau darstellten. Dementsprechend könne er dannzumal sein Arbeitspensum auf 100% erweitern. Hinsichtlich seines Alkoholkonsums führt der Beschuldigte überdies aus, er trinke schon lange nicht mehr und habe keine Probleme mit Alkohol (act. 617 ff.; S. 3 f. Protokoll KGer).