Offensichtlich hätten überdies die Möglichkeiten bestanden, ein Taxi zu bestellen oder einen Kollegen darum zu bitten, den Sohn in die Notfallaufnahme zu bringen, zumal der Beschuldigte Letzteres nach der Anhaltung durch die Polizei tatsächlich gemacht hat (act. 625). Es zeigt sich daher, dass der Beschuldigte nicht nur eine Mehrzahl von Alternativen hatte, um die Gefahr abzuwenden, sondern er schliesslich auch von einer solchen Möglichkeit effektiv Gebrauch gemacht hat, weshalb davon auszugehen ist, dass er sich dieser Alternativen bewusst war.