Insbesondere hätte der Beschuldigte den medizinischen Notruf kontaktieren können, damit sein Sohn mittels Ambulanz in das Spital hätte transportiert werden können. Offensichtlich hätten überdies die Möglichkeiten bestanden, ein Taxi zu bestellen oder einen Kollegen darum zu bitten, den Sohn in die Notfallaufnahme zu bringen, zumal der Beschuldigte Letzteres nach der Anhaltung durch die Polizei tatsächlich gemacht hat (act. 625).