Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs und Verletzung der Meldepflicht, der Freispruch im Anklagepunkt 1 betreffend die Erleichterung der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts, das Beschlagnahmegut, den Widerruf, die Zivilforderung, das Honorar der amtlichen Verteidigung sowie die Verfahrenskosten unbestritten, weshalb diese nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bilden.