Ferner sei er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten zu verurteilen, wobei die Probezeit 5 Jahre betragen soll. Ausserdem sei die Weisung zu erteilen, dass der Beschuldigte während der Bewährungszeit mit einer Bewährungshilfe zusammenzuarbeiten und sich in die Schuldenberatung zu begeben habe; überdies sei eine ambulante Alkoholtherapie anzuordnen. Schliesslich sei die Honorarnote des amtlichen Verteidigers gemäss Aufstellung zu bewilligen, alles unter o/e Kostenfolge. Auf die weiteren Ausführungen des Beschuldigten wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.