D. Der Präsident der Abteilung Strafrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft dispensierte die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 30. Januar 2014 von der Teilnahme an der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung und bewilligte überdies dem Beschuldigten die amtliche Verteidigung mit Advokat Patrick Frey für das zweitinstanzliche Verfahren. E. Mit Berufungsbegründung vom 3. März 2014 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf des gewerbsmässigen Diebstahls sowie des Fahrens in angetrunkenem Zustand frei-