__ des gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, des Fahrens in angetrunkenem Zustand und der Verletzung der Meldepflicht schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, unter Anrechnung der vom 7. April 2010 bis zum 15. April 2010 ausgestandenen Untersuchungshaft von 8 Tagen, sowie zu einer Busse von CHF 20.-- beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag, wobei die Strafe als teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Arlesheim (recte: Bezirksstatthalteramt Arlesheim), ausgesprochen wurde (Ziffer 1 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs).