Die übrigen Schadenersatzforderungen werden auf den Zivilweg verwiesen. b) Die Genugtuungsforderungen von B.____ und A.____ werden abgewiesen. 3. Die Verfahrenskosten bestehen aus den Kosten des Vorverfahrens von Fr. 2'265.-- und der Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.--.