Die Tatsache, dass die Beschuldigte keine Vorstrafen aufweist, ist jedoch entgegen deren Ansicht im Sinne eines üblichen sozialadäquaten Verhaltens lediglich neutral zu werten. Bezüglich der Integration in die Arbeitswelt ist zu bemerken, dass das Kantonsgericht nicht annimmt, dass die vorliegende Verurteilung wegen mehrfacher versuchter Nötigung im Rahmen eines Familienstreits zu einem Stellenverlust der Beschuldigten führen wird. Selbst wenn aber die Verurteilung konkrete Konsequenzen auf die berufliche Tätigkeit habe sollte, ändert dies nichts an der Strafbarkeit des Verhaltens der Beschuldigten und wäre lediglich eine Folge desselben.