Zu ihren Gunsten seien sodann die lange Verfahrensdauer, ihr guter Leumund und der Umstand, wonach sie seit den fraglichen Vorfällen strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten sei, zu berücksichtigen. Schliesslich sei sie vorbildlich in die hiesige Arbeitswelt integriert und es sei zu befürchten, dass sie im Falle einer Verurteilung mit dem Stellenverlust rechnen müsse, womit ihre gesamte Existenz auf dem Spiel stehe.