STRATENWERTH / W OLFGANG W OHLERS, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Handkommentar, 2. Auflage, Bern 2009, N 1 ff. zu Art. 181 StGB, mit zahlreichen Hinweisen). 4.2 Betreffend den inkriminierten Sachverhalt (vgl. oben E. 3.2), wonach die Beschuldigte zunächst ihrer Schwester zweimal telefonisch angedroht hat, sie in den Schlamm bzw. in den Dreck zu ziehen, ist der Vorinstanz beizupflichten, dass unter diesen Äusserungen ein öffentliches Diskreditieren zu verstehen ist. Ein solches Verhalten kann entgegen der Ansicht der Be-