Auch danach habe die Beschuldigte mit Vorwürfen und despektierlichen Äusserungen die Privatklägerschaft weiterhin terrorisiert. Hinsichtlich des Tons sei aus den sich in den Akten befindlichen Dokumenten und dem Verhalten der Beschuldigten während des gesamten Verfahrens erkennbar, dass diese mit haltlosen Anschuldigungen gegen die Privatklägerschaft und deren Umfeld sich habe Gehör verschaffen wollen. Neu habe die Beschuldigte vor dem Strafgericht behauptet, sie sei von einem Kollegen des Privatklägers in dessen Haus vergewaltigt worden, womit sie nun indirekt offenbar doch am Vergewaltigungsvorwurf festhalten möchte.