Nachdem sie mehrfach von der Beschuldigten in ehrverletzender Weise angegriffen worden seien, habe diese im aktenkundigen Brief vom 23. Dezember 2007 ihre Entschuldigung gleichzeitig mit inakzeptablen Bedingungen und falschen Anschuldigungen verbunden. Zudem habe die Beschuldigte mit ihrem Fernbleiben vor dem Friedensrichter und der ungeheuerlichen Behauptung, wonach der Privatkläger schon früher mit Gewalt und seinem sizilianischen Familienclan gedroht habe, die Bemühungen der Privatkläger, eine gütliche Einigung zu finden, zunichte gemacht. Auch danach habe die Beschuldigte mit Vorwürfen und despektierlichen Äusserungen die Privatklägerschaft weiterhin terrorisiert.