3. Es sei die Berufungsbeklagte (recte: Berufungsklägerin) in Abänderung des angefochtenen Urteils vom Vorwurf der versuchten Nötigung zum Nachteil von A.____ freizusprechen (vgl. Ziff. 1 des angefochtenen Urteils). Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht 4. Es seien in Abänderung des angefochtenen Urteils die Schadenersatzforderungen von B.____ und A.____ abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen (vgl. Ziff. 2a des angefochtenen Urteils).