A. Mit Urteil vom 3. Dezember 2012 erklärte das Strafgerichtspräsidium Basel-Landschaft C.____ der mehrfachen versuchten Nötigung schuldig und verurteilte sie zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu jeweils CHF 170.--, bei einer Probezeit von zwei Jahren; dies in Anwendung von Art. 181 StGB in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB, Art. 34 StGB, Art. 42 Abs. 1 StGB, Art. 44 Abs. 1 StGB und Art. 47 StGB. Des Weiteren wurde die Beschuldigte dazu verurteilt, den Privatklägern Schadenersatz in Höhe der Friedensrichterkosten von CHF 280.-- zu bezahlen.