Demnach wird erkannt: ://: I. Die Berufung des Beschuldigten wird teilweise gutgeheissen. Die Dispositiv-Ziffern 1 und 4c) des Urteils des Strafgerichts Basel- Landschaft vom 15. Februar 2013 werden aufgehoben und wie folgt neu gefasst: "1.a) F._____ wird des mehrfachen Diebstahls, des mehrfachen, teilweise versuchten betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie des Hausfriedensbruchs schuldig erklärt und verurteilt