5.2 Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten machte in seiner Honorarnote vom 13. August 2013 für die Bemühungen vom 22. Februar 2013 bis zum 13. August 2013 ohne die heutige Berufungsverhandlung einen Zeitaufwand von sieben Stunden zu einem Stundenansatz von CHF 180.–, Auslagen für Telefon und Porti von CHF 32.30, Kosten für Kopien von CHF 5.40 sowie die Mehrwertsteuer von CHF 103.80 geltend. Diese Aufwendungen erscheinen in Anbetracht der Schwierigkeit und des Umfangs des vorliegenden Verfahrens als angemessen. Ausserdem ist dem Verteidiger ein Zeitaufwand von zwei Stunden für die Teilnahme an der heutigen Verhandlung zu ersetzen.