Selbst wenn dies indessen zutreffen sollte, könnte aufgrund der kurzen Dauer eines solchen Arbeitsverhältnisses noch nicht von einer dauerhaften Integration ins Arbeitsleben gesprochen werden. Schliesslich ist auszuführen, dass eine Bewährungshilfe dem Beschuldigten zwar insbesondere bei der Sicherung seines Lebensunterhalts und der Arbeitssuche unterstützen könnte. Weil der Beschuldigte jedoch trotz eines Einkommens aus einem Arbeitsverhältnis delinquierte, kann vorliegend nicht angenommen werden, dass bei einer bedingten Aussprechung der 14-monatigen Gefängnisstrafe die Gefahr eines Rückfalls in die einschlägige Kriminalität erheblich vermindert werden könnte, wenn eine