Der Beschuldigte beging die hier zu beurteilenden Delikte teilweise in der Probezeit. Auch wurde er schon am 6. Oktober 2004 vom Bezirksstatthalteramt Liestal wegen am 14. Januar 2004 verübten mehrfachen Diebstahls und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer 60-tägigen Gefängnisstrafe sowie am 17. November 2006 vom Strafgericht Basel-Stadt wegen vom 21. Juli 2005 bis zum 2. Mai 2006 begangenen mehrfachen Diebstahls und mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer bedingt vollziehbaren neunmonatigen Gefängnisstrafe bei einer vierjährigen Probezeit und damit bereits früher zwei Mal wegen einschlägiger Straftaten verurteilt.